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   OVG Sachsen, 12.04.2019 - 4 A 282/17   

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https://dejure.org/2019,37322
OVG Sachsen, 12.04.2019 - 4 A 282/17 (https://dejure.org/2019,37322)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.04.2019 - 4 A 282/17 (https://dejure.org/2019,37322)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. April 2019 - 4 A 282/17 (https://dejure.org/2019,37322)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwVfG § 21, SächsGemO § 8, SächsKomZG § 3, SächsKomZG § 27
    Eingliederungsvereinbarung; Einwohnerzahl; Befangenheit; Gebietsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen, 08.03.2019 - 4 A 787/16

    Gebietsänderung; Kommunen; Einwohnerzahl

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2019 - 4 A 282/17
    23 Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Versagung der Genehmigung kommt es auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an (Senatsbeschl. v. 8. März 2019 - 4 A 787/16 - Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 102).

    Da sich sein Inhalt überwiegend nach den durch die gesellschaftliche Entwicklung bestimmten Notwendigkeiten bestimmt (vgl. Rehak, in: Quecke/Schmidt, Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen, Stand: Juni 2016, § 8 Rn. 10), verbleibt der Verwaltung in der Regel ein Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum (SächsOVG, Beschl. v. 8. März 2019 - 4 A 787/16 - Beschl. v. 23. April 1996, SächsVBl. 1997, 30, 31; Rehak a. a. O.; Musall, in: Sponer u. a., Kommunalverfassungsrecht Sachsen, Stand August 2014, § 8 SächsGemO, Anm. 3.1. a. E.).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2019 - 4 A 282/17
    Die gerichtliche Kontrolle ist in diesen Fällen auf die Überprüfung begrenzt, ob der zuständigen Behörde für ihre Tätigkeit eine ausreichende Rechtsgrundlage zur Verfügung steht, ob das vorgesehene Verfahren eingehalten worden ist, ob die Behörde den maßgeblichen Rechtsbegriff und den Sinn und Zweck der Ermächtigung oder den gesetzlichen Rahmen zutreffend erkannt hat und von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist und ob die Behörde bei ihrer Entscheidung die zu berücksichtigenden Gesichtspunkte angemessen und vertretbar gewichtet hat ohne dabei sachfremde Erwägungen anzustellen (vgl. Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 114 Rn. 351 ff.; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 40 Rn. 115 jeweils m. w. N.; vgl. zu gesetzlich angeordneten Gebietsänderungen BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 1992 - 2 BvR 470/90, 2 BvR 650/90, 2 BvR 707/90 -, juris Rn. 49).
  • OVG Sachsen, 27.01.2010 - 4 B 300/09

    Eingliederungsvereinbarung, Bürgerbegehren, Antragsbefugnis

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2019 - 4 A 282/17
    Gebietsänderungen können lediglich im öffentlichen Interesse erfolgen (Senatsbeschl. v. 27. Januar 2010 - 4 B 300/09 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 24.14

    Angehörigenbescheinigung; Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum; deutscher

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2019 - 4 A 282/17
    Darüber hinaus würde es auch an dem erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen der Mitwirkung der Amtsleiterin und der in der Gestalt des Widerspruchsbescheides zur Prüfung gestellten Entscheidung fehlen, weil die Widerspruchsbehörde den Bescheid des Beklagten vollständig überprüft und durch eine selbstständige Sachentscheidung bestätigt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 -, juris Rn. 15 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.1992 - 7 S 1687/90

    Verwaltungsakt - zur Prüfung bei Befangenheit; zur Flächenstillegung und

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2019 - 4 A 282/17
    Wird die Fehlerhaftigkeit eines Verwaltungsakts wegen Besorgnis der Befangenheit geltend gemacht, so ist für die Prüfung, ob die Besorgnis begründet ist, auf denjenigen Bediensteten der Behörde abzustellen, der den Verwaltungsakt unterschrieben und damit die Verantwortung für den Erlass übernommen hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25. Mai 1992 - 7 S 1687/90 -, juris Ls.).
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